Kooperation: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Januar 2011, 15:06 Uhr
Kooperation ist ein Angebot, das man anderen Völkern anbieten kann.
Wird die Kooperation angenommen, nutzen die Vertragspartner ihre Schiffswerften ab sofort gemeinsam.
Das heißt, dass jede aktive Werft des Vertragspartners die Reichweite der eigenen Raumschiffe erhöht.
Raumbasen fallen nicht unter dieses Abkommen, sie werden nicht gemeinsam genutzt, also entfällt die Reichweitenvergrößerung.
Kooperationsverträge beinhalten einen Freundschaftsvertrag und einen Handelsvertrag.