Diskussion:Bestechung
Version vom 21. Juli 2011, 22:12 Uhr von DrakonAlpha (Diskussion | Beiträge)
Würde ich gerne. Das Problem ist nur, dass ich selbst nicht weiß, was mit dem fraglichen Satz gemeint ist. :D
Reginald 20.7.2011: ja - bitte gerne gleich ändern
Im letzten Satz: "Nach erfolgreicher Bestechung kann bzw. muß ein Angebot, meist Mitgliedschaft gemacht werden." steht "kann bzw. muß". Es sollte m. E. erläutert werden, was mit kann/muss gemeint ist. Darüberhinaus würde ich Bezug zum Gebäude "Kommunikationsnetzwerk" nehmen und für diesen Begriff dann auch einen neuen Artikel anlegen.