Diskussion:Bestechung

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Version vom 20. Juli 2011, 17:23 Uhr von Reginald (Diskussion | Beiträge) (Reginald 20.7.2011: ja - bitte gerne gleich ändern)
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Reginald 20.7.2011: ja - bitte gerne gleich ändern


Im letzten Satz: "Nach erfolgreicher Bestechung kann bzw. muß ein Angebot, meist Mitgliedschaft gemacht werden." steht "kann bzw. muß". Es sollte m. E. erläutert werden, was mit kann/muss gemeint ist. Darüberhinaus würde ich Bezug zum Gebäude "Kommunikationsnetzwerk" nehmen und für diesen Begriff dann auch einen neuen Artikel anlegen.