Re: Lizenz
Verfasst: Dienstag 11. November 2008, 09:51
in der dt. Credits.txt dann bei "Unter ferner liefen:"
Das Forum zum Birth of the Empires Projekt
http://birth-of-the-empires.de/phpBB3/
http://birth-of-the-empires.de/phpBB3/viewtopic.php?f=7&t=203
Ist da etwas Busch, wovon nur der Innere Kreis weiß?master130686 hat geschrieben: Und spätestens mit der finalen Version von BotE wird es kurz darauf sowieso einen ST-Mod geben.
Hierbei ist es wohl so, dass funpic an unserem Spiel Geld verdient, weil das maßgeblich die Leute auf unser Forum lockt und Klicks und Einnahmen generiert. Wollen wir also wirklich nicht-kommerziell sein, müssen wir auf einen Server ohne Werbeeinblendungen umziehen, ob wir dabei Geld verdienen oder ein anderer spielt in dem Fall keine Rolle weil puste mit funpic ja einen Vertrag geschlossen hat über die Bereitstellung von kostenlosem Webspace gegen eingeblendete Werbung. Das müsste vertragsrechtlich schon ausreichen obwohl ich kein Jurist bin aber für abklärungswürdig würde ich es schon halten. Letztenendes ist die Werbung eh nervig und man hat 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen.http://www.gulli.com/news/creative-commons-studie-was-2009-10-03 hat geschrieben:Grundsätzlich einig waren sich über 85 Prozent der Befragten der Definition von "kommerzielle Nutzung" in den NC-Lizenzen. Kommerziell wird aufgefasst als "kommerzieller Vorteil" oder "private Vergütung durch Nutzung der Werke". Dann sollte auf einer Skala von 1 (nicht-kommerziell) bis 100 (sehr kommerziell) bewertet werden, wie kommerziell ihnen ein Angebot erscheint. Eine Webseite, auf der Werbung eingeblendet wird, erhielt durchschnittlich 83 Punkte - ging also als ziemlich kommerziell durch.
Das hier finde ich noch ganz lustig, steuerrechtlich gibt es den Begriff der Liebhaberei wenn man keine eigenen Gewinne macht, sondern eher Verluste an Zeit (Hobbyarbeit), Geld (Forum anbieten ohne Werbeeinblendungen, Domain mieten ohne Einnahmen zur Kostendeckung, etc.): http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsichthttp://freedomdefined.org/Licenses/NC/De hat geschrieben:Grundlegende Nutzungsarten
Was ist kommerzielle Nutzung? Die relevante Klausel in den Creative Commons NC-Lizenzen für Deutschland, etwa die Lizenz "Namensnennung, Nicht-kommerziell 2.0" (BY-NC 2.0), lautet:
Sie dürfen die in Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in keiner Weise verwenden, die hauptsächlich auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist.
Viele Blogger und Blog-Gemeinden im Web nutzen Werbung, um Kosten zu decken und ein kleines persönliches Einkommen zu ermöglichen. Dazu gehören beliebte deutsche Blogs wie Der Schockwellenreiter, Spreeblick und IT&W. Selbst sehr kleine Blogs enthalten oft unauffällige Google-Textanzeigen, um ein Taschengeld zu verdienen. Andere Websites nutzen Abo-Modelle, um zusätzliche Funktionen und Inhalte verfügbar zu machen oder Werbung abzuschalten. Stellen Sie sich die Frage, ob Sie wirklich all diese Menschen davon abhalten möchten, Ihr Werk zu nutzen.
Ein anderes Beispiel kommerzieller Nutzung sind Zusammenstellungen. So ist es z.B. unter den Bedingungen der NC-Lizenzen nicht möglich, eine MP3-Datei unter NC gemeinsam mit Tausenden anderen, bei denen das Lizenzproblem nicht existiert, auf einer DVD zu verkaufen. Beachten Sie, dass nach den oben zitierten Bedingungen nicht der Umfang der Vergütung oder der Erfolg der Verwertung ausschlaggebend ist, sondern die Absicht des Lizenznehmers. Absichten sind natürlich schwer zu beweisen, so dass es selbst in Grenzfällen oft am besten ist, vorsichtig zu sein, um keinen Rechtsstreit zu riskieren. Selbst nach einer liberalen Lesart sind praktisch alle Verwertungen durch Unternehmen ausgeschlossen, etwa die Verbreitung einer Datei auf einer CD, die einer Zeitschrift beiliegt.